Hohe Umsatzverluste in der Kultur- und Kreativwirtschaft

Szenario-Analyse

Hohe Umsatzverluste in der Kultur- und Kreativwirtschaft auch im Jahr 2022

Die Umsatzverluste der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Corona-Pandemie könnten sich im Jahr 2022 – je nach Pandemieverlauf – zwischen 2,6 bis 11,4 Milliarden Euro belaufen, das zeigt die neue Szenarioanalyse des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes. Seit Beginn der Pandemie ist die Kultur- und Kreativwirtschaft in besonderem Maße von deren Folgen betroffen, eine Erholung hin zum Vorkrisenniveau von 2019 zeichnet sich für die Gesamtbranche in den Szenario-gestützten Hochrechnungen für 2022 noch nicht ab.

Umsatzeinbußen werden im Jahr 2022 auf 2,6 bis 11,4 Milliarden Euro geschätzt

Im Falle eines milderen Verlaufs (Szenario 1) liegen die geschätzten Umsatzverluste der Kultur- und Kreativwirtschaft im Jahr 2022 bei 2,6 Milliarden Euro und der Umsatz damit immer noch um -1,5 % unter dem des Vorkrisenjahrs 2019. Im pessimistischen Szenario (2) muss die Kultur- und Kreativwirtschaft 2022 nach Schätzungen des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes mit Umsatzeinbrüchen von bis zu 11,4 Mrd. Euro rechnen, damit läge sie auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in 2021.

Geschätzte Umsatzeinbußen der Kultur- und Kreativwirtschaft 2020-2022

Die Kultur- und Kreativwirtschaft leidet insbesondere an der langen Dauer der Corona- Einschränkungen, die bereits ins dritte Jahr gehen. „Im Worst Case-Szenario für 2022 wird nicht für alle, aber für einige Teilmärkte eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation erwartet“, betont Dr. Olaf Arndt, Leiter Analyse & Trends des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes.

Bereits in der vierten Auflage veröffentlicht das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes Zahlen und Prognosen zur Betroffenheit der Branche durch die Corona-Pandemie. „Unser Betroffenheitspapier dient als wichtige Datengrundlage für relevante Maßnahmen deutschlandweit und verdeutlicht die Schmerzpunkte und Auswirkungen auch auf die künftigen Entwicklungen der Branche“, unterstreicht Julia Köhn, Projektleiterin des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes.

Wie in den vorherigen Krisenjahren zeigt sich weiter ein Betroffenheitsgefälle zwischen den Teilmärkten der Kulturwirtschaft und denen der Kreativwirtschaft.

„Die stärksten Umsatzeinbrüche verzeichnen die Filmwirtschaft, die Musikwirtschaft, Darstellende Kunst und der Kunstmarkt. Sie fallen auf ein Umsatzniveau von 2003 zurück. Diese Ergebnisse zeigen einmal mehr die Sonderposition von Kulturschaffenden im wirtschaftspolitischen Kontext der Corona-Krise“, so Dr. Olaf Arndt.

Teilmärkte wie die Software-/Games-Industrie und der Architekturmarkt verzeichneten 2020 nur leichte Verluste und konnten im Jahr 2021 sogar dazu gewinnen. Die unterschiedliche Betroffenheit leitet sich einerseits aus den Folgen der Veranstaltungsverbote und der Schließung der Kulturstätten für die Kulturwirtschaft ab. Andererseits profitieren die weniger stark betroffenen Teilmärkte vom wachsenden Digitalgeschäft und der Sonderkonjunktur im Bau.

Anhaltender Fachkräftemangel könnte Erholung der Branche erschweren

Die anhaltende Krise und das Betroffenheitsgefälle führen zu einer Abwanderung der Fachkräfte insbesondere von veranstaltungsbezogenen Teilmärkten hin in andere Bereiche. „Diese Entwicklungen sind besonders im Hinblick auf die Post-Corona-Phase besorgniserregend. Kleinststrukturen der Kultur- und Kreativwirtschaft drohen dauerhaft zu verschwinden und die Gefahr eines anhaltenden Nachwuchs- und Fachkräftemangels wächst. Das hat auch Auswirkungen auf die Fähigkeit der Branche, sich wirtschaftlich schnell und nachhaltig zu erholen“, erklärt Julia Köhn.

Unterstützungsmaßnahmen durch Bund und Länder

Das Papier verweist auch auf die staatlichen Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbständige. Um Betroffene der KKW in der Pandemie zu unterstützen, haben Bund und Länder vielfältige Hilfsmaßnahmen und Rettungsprogramme eingerichtet, u. a. Sofort- und Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung, den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm NEUSTART KULTUR sowie die Neustarthilfe für Soloselbständige.